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                    Sicherheitskonzepte
Für Versammlungsstätten mit einer Besucherkapazität von mehr als 5.000 Personen fordert der Gesetzgeber ein Sicherheitskonzept.
Dieses Sicherheitskonzept beinhaltet Handlungsanweisungen für alle im Gefahrenfall erforderlichen Maßnahmen, wie z.B. einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan. Weitere Bestandteile eines Sicherheitskonzeptes bilden organisatorische und betriebliche Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. das Räumungskonzept.
Wir erstellen jedes Sicherheitskonzept auf Grundlage einer objektspezifischen Gefährdungsanalyse.
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