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                    Flucht- und Rettungspläne
Für den Betreiber von Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen.
Flucht- und Rettungspläne vermitteln den Personen innerhalb eines Gebäudes im Gefahrenfall den schnellstmöglichen Ausgang ins Freie. Desweiteren enthalten Sie Hinweise und Regeln zum Verhalten bei Unfällen und Bränden.
Gemeinsam mit dem Betreiber legen wir mögliche Standorte zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen fest.
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