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                    Brandschutzbeauftragter
Die Bauaufsichtsbehörden der Länder können bei Gebäuden besonderer Art und Nutzung, z.B. Versammlungsstätten, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern.
Neben allgemein hohen Qualifikationsanforderungen an den Brandschutzbeauftragten sind Erfahrungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz bei der Ausübung seiner ebenso zahlreichen wie auch vielseitigen Tätigkeit unerlässlich.
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