Brandschutzprüfungen

Herr Jens Haas wurde am 25. April 2017 durch die Bayerische Architektenkammer gemäß §§ 16 ff. PrüfVBau als Prüfsachverständiger für Brandschutz anerkannt.

Prüfsachverständige für Brandschutz prüfen – unter Würdigung der Belange des abwehrenden Brandschutzes – die Vollständigkeit und Richtigkeit eines Brandschutznachweises.

Sie überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Verwirklichung der von ihnen bescheinigten Brandschutznachweise

Prüfsachverständige für Brandschutz sind dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit unparteiisch auszuüben und sind dafür im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.

Die Übertragung von Prüfaufgaben der Bauaufsichtsbehörde an Prüfsachverständige dient der Vereinfachung, Erleichterung und Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens und zur Entlastung der Bauaufsichtsbehörden.

Die Anerkennung gilt gleichwertig in anderen Bundesländern, wie beispielsweise in

  • Hessen – Prüfsachverständiger für Brandschutz (§ 19 HPPVO)
  • Rheinland-Pfalz – Prüfsachverständiger für Brandschutz (§ 14 PrüfSBrVO)
  • Saarland – Prüfsachverständiger für Brandschutz (§ 14 PPVO)
  • Nordrhein-Westfalen – Prüfingenieur für Brandschutz (§ 28 BauPrüfVO)

HZB PRÜFGESELLSCHAFT MBH
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